Solaranlagenförderung

Die Gemeinde Breitenau kann über Ansuchen und nach Beschluss des Gemeinderates Personen eine Förderung zur Errichtung einer Solaranlage in Wohnhäusern gewähren.

Förderung pro 1,5 m² Kollektorfläche € 36,34

Maximale Förderhöhe: € 363,40

Auf die Gewährung eines Zuschusses für Solaranlagen besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel bewilligt werden.

Zuständig

Zuständigkeiten