Schulbeihilfe

Für in Breitenau wohnhafte Schüler, die eine Pflichtschule im 5.-9. Schuljahr ausserhalb des zuständigen Pflichtschulsprengels Neunkirchen besuchen und für die Schulgeld zu zahlen ist, werden 50% der anfallenden Schulkosten rückerstattet. Der Maximalbetrag der Förderung wird mit 50% der Kopfquote der zuständigen Mittelschulgemeinde Neunkirchen festgelegt.

Zuständig

Zuständigkeiten