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Die Gemeinde Breitenau kann über Ansuchen und nach Beschluss des Gemeinderates Personen eine Förderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage gewähren.
Förderung pro kWp Nennleistung: € 100,--
Maximale Förderung: € 500,--
Auf die Gewährung eines Zuschusses für Photovoltaikanlagen besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel bewilligt werden.