Möchte man zukünftig in Niederösterreich einen Hund adoptieren, so ist jeder potenzielle Besitzer dazu angehalten, VOR der Anschaffung beim zuständigen Gemeindeamt zu erfragen, welcher Tierarzt ein einstündiges Gespräch führen und welche fachkundige Person (dies kann ein Experte im Hundetraining etc. sein) eine zweistündige Prüfung abnehmen kann. Diese Personen wurden von der jeweiligen Gemeinde autorisiert, den sogenannten NÖ-Hundepass zu bewilligen und auszustellen. Absolviert man diese Theorie-Stunden nicht, so ist die Hundehaltung in Niederösterreich verboten!
Für Hunde die sich 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen. Der Hundepass gilt übrigens pro Person/Haushalt und nicht pro Hund. Soll heißen, auch wenn man einen Mehrhundehaushalt betreut, ist nur ein Pass erforderlich, ähnlich dem Führerschein.
Der erweiterte Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden bleibt weiterhin!