Eigenheimförderung

Wohnbauförderungsrichtlinien der Gemeinde Breitenau beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2011 

Die Gemeinde Breitenau fördert die Neuerrichtung und Sanierung von Eigenheimen.

Grundlage für die Förderung bildet das Punktesystems der NÖ Wohnbauförderung in der jeweils geltenden Fassung.

Voraussetzung zur Erlangung einer Wohnbauförderung der Gemeinde Breitenau ist die Vorlage der vom Land NÖ anerkannten Punkte. Die Förderung besteht aus einem einmalig nicht rückzahlbaren Zuschuss und zwar

für die Eigenheimsanierung:                             € 10,--/Punkt – max. € 1.000,-- 

für die Neuerrichtung eines Eigenheimes:          € 30,--/Punkt – max. € 3.000,-- 

für die Neuerrichtung eines Passivhauses:         € 3.300,--

Förderungswerber können nur Privatpersonen sein.

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln. Auf die Auszahlung einer Wohnbauförderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Bei der Eigenheimsanierung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und unter Vorlage der Endabrechnung mit dem Land NÖ. 

Bei der Neuerrichtung eines Eigenheimes oder Passivhauses erfolgt die Auszahlung nach Fertigstellung des Kellers samt Decke oder – bei nicht unterkellerten Gebäuden – der Fundamentplatte. 

Diese Richtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2011 beschlossen und treten am 1.1.2012 in Kraft.

Durch diesen Gemeinderatsbeschluss treten die am 19.6.1989 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Wohnbauzuschüssen bzw. die am 25.2.1992 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Einmalzuschüssen am 31.12.2011 außer Kraft.

Zuständig

Zuständigkeiten